Stadtrat
Der Stadtrat ist die durch das Grundgesetz garantierte Volksvertretung auf Gemeindeebene und das oberste Beschlussorgan einer Stadt. Die Mitglieder des Rates werden von den Bürgerinnen und Bürgern bei den Kommunalwahlen für jeweils fünf Jahre gewählt.
Der Rat der Stadt Erwitte hat 34 Mitglieder; davon stellt die SPD in der aktuellen Ratsperiode 7 Mitglieder (2020-2025).
Der Stadtrat ist für alle kommunalen Angelegenheiten zuständig, zum Beispiel den Haushalt der Stadt, die Schulen und Straßen. Dem Prinzip der Arbeitsteilung folgend bildet er Ausschüsse und Beiräte, die vor allem zwei Aufgaben haben: Zum einen beraten sie Angelegenheiten vor, die dann im Rat entschieden werden; zum anderen entscheiden sie eigenständig über die Aufgaben, die ihnen der Stadtrat übertragen hat.
Der Vorsitzende des Rates ist der Bürgermeister; er hat ebenfalls Stimmrecht und ist für die Vorbereitung und Ausführung der Ratsbeschlüsse zuständig.
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
Viele unserer Mitglieder engagieren sich in der Kommunalpolitik als sachkundige Bürgerinnen und Bürger. Sie arbeiten gemeinsam mit den Ratsmitgliedern und bringen ihr Wissen und ihre Fähigkeiten nicht nur in die Ausschüsse und Beiräte des Stadtrates ein, sondern auch in die Aufsichts- und Verwaltungsräte der Unternehmen, an denen die Stadt Erwitte beteiligt ist.
Geschäftsordnung vom 25.10.2021
SPD Fraktion im Rat der Stadt Erwitte:
FRAKTIONSVORSITZENDER
Martin Niehaus
STV. FRAKTIONSVORSITZENDER
Bernd Kirchhoff
STV. FRAKTIONSVORSITZENDE
Isabell Pietsch
GESCHÄFTSFÜHRER I SCHRIFTFÜHRER
Rolf Reen